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Krebsvorsorge

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Ab dem 20.Lebensjahr bis zum 34. Lebensjahr hat jede Frau einmal jährlich einen Anspruch auf eine gynäkologische Krebsvorsorge. Das ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

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Bis zum 25.Lebensjahr Chlamydienscreening im Urin einmal jährlich

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Ab dem 30. Lebensjahr zusätzlich jährliche Tastuntersuchung der Brust.

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Ab dem 35. Lebensjahr haben wir Frauen einen Anspruch auf einen zytologischen Abstrich in Kombination mit einem Test auf HPV (Humane Papillomaviren).

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Ab dem 50. bis zum 75. Lebensjahr Mammographie-Screening alle zwei Jahre. Hierzu erhalten Sie eine Einladung per Post.

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Darmkrebsvorsorge

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Ab dem 50. Lebensjahr Test auf Blut im Stuhl (iFOBT), Information Darmspiegelung.

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Ab dem 55 bis 65. Lebensjahr Anspruch auf zwei Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren oder alle zwei Jahre ein Test auf Blut im Stuhl (iFOBT).

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