

Krebsvorsorge
Ab dem 20.Lebensjahr bis zum 34. Lebensjahr hat jede Frau einmal jährlich einen Anspruch auf eine gynäkologische Krebsvorsorge. Das ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Bis zum 25.Lebensjahr Chlamydienscreening im Urin einmal jährlich
Ab dem 30. Lebensjahr zusätzlich jährliche Tastuntersuchung der Brust.
Ab dem 35. Lebensjahr haben wir Frauen einen Anspruch auf einen zytologischen Abstrich in Kombination mit einem Test auf HPV (Humane Papillomaviren).
Ab dem 50. bis zum 75. Lebensjahr Mammographie-Screening alle zwei Jahre. Hierzu erhalten Sie eine Einladung per Post.
Darmkrebsvorsorge
Ab dem 50. Lebensjahr Test auf Blut im Stuhl (iFOBT), Information Darmspiegelung.
Ab dem 55 bis 65. Lebensjahr Anspruch auf zwei Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren oder alle zwei Jahre ein Test auf Blut im Stuhl (iFOBT).